Kostenrechner für eine Klage gegen eine Abmahnung
Ein Service der Kanzlei SZ-Rechtsanwälte aus Dresden

Kostenrechner für eine Klage gegen eine Abmahnung
Ein Service von SZ-Rechtsanwälte aus Dresden

 

Was kostet die Abmahnungsschutzklage konkret?

 

Was kostet die Abmahnungsschutzklage konkret?

Die Prozesskosten sind in der Bundesrepublik durch das Gerichtskostengesetz sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gesetzlich geregelt.

Die Kosten einer Abmahnungsschutzklage hängen in der Regel vom Brutto-Einkommen ab. Das Gericht setzt daraus einen sogenannten Streitwert* fest. Dabei wird für eine Abmahnung in der Regel ein Brutto-Einkommen als Streitwert festgesetzt. Der Streitwert ist nicht der Betrag, der zu bezahlen ist. Tatsächlich werden aus dem Streitwert nach den Kostengesetzen die jeweiligen Gebühren aus den Gebührentabellen berechnet. Es entstehen Gerichtskosten (grds. vom Verlierer an die Justizkasse Ihres Bundeslandes zu zahlen) und Anwaltskosten sowie ggf. weitere Auslagen (z. B. für Zeugen).

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der 1. Instanz gibt es die Besonderheit, dass Jeder grds. seine Anwaltskosten der 1. Instanz selbst trägt – unabhängig davon, wer gewinnt. So werden Arbeitnehmer davor geschützt, im Unterliegensfall die Kosten des Arbeitgeberanwaltes tragen zu müssen.

Als kostenfreie Service-Leistung übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind und auch keine Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht kommt, bieten wir Ihnen an, die Rechtsanwaltskosten des Prozesses bequem, kostenfrei und zinsfrei in 3 monatlichen Raten zu begleichen.

Es können zu den Kosten weitere Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften hinzukommen, wie zum Beispiel Auslagenkosten, Fahrtkosten, Videoverhandlungskosten oder im Falle eines Vergleichsschlusses eine Einigungsgebühr. Es gelten die Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sowie des Gerichtskostengesetzes. Nähere Auskünfte dazu erteilen wir Ihnen gern individuell auf Anfrage. Die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten erläutern wir Ihnen ebenfalls gern individuell auf Anfrage.

*Was bedeutet Streitwert?

*Was bedeutet Streitwert?

Die Kosten einer Abmahnungsschutzklage hängen in der Regel vom Brutto-Einkommen ab. Das Gericht setzt daraus einen sogenannten Streitwert* fest. Dabei wird für eine Abmahnung in der Regel ein Brutto-Einkommen als Streitwert festgesetzt. Der Streitwert ist nicht der Betrag, der zu bezahlen ist. Tatsächlich werden aus dem Streitwert nach den Kostengesetzen die jeweiligen Gebühren aus den Gebührentabellen berechnet. Es entstehen Gerichtskosten (grds. vom Verlierer an die Justizkasse Ihres Bundeslandes zu zahlen) und Anwaltskosten sowie ggf. weitere Auslagen (z. B. für Zeugen).

Hier ein Kostenbeispiel:

Haben Sie zum Beispiel ein Monats-Bruttoeinkommen von 3.000 Euro so berechnet sich der Streitwert wie folgt:
3.000 Euro Bruttoeinkommen = 3.000 Euro Streitwert

Gern beraten wir Sie individuell im Rahmen eines Erstberatungstermins zu allen Fragen Ihrer Abmahnungsschutzklage.

Prozesskostenhilfe – eine Sozialleistung für Bedürftige

Prozesskostenhilfe – eine Sozialleistung für Bedürftige

Wenn Sie über wenig Einkommen und Vermögen verfügen (weil Sie zum Beispiel auf Sozialleistungen angewiesen sind), dann erhalten Sie hier Informationen zur gesetzlichen Prozesskostenhilfe.

Und hier erhalten Sie den auszufüllenden

Formularbogen “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse”.