Abgemahnt? Infos & Tipps gibt’s hier.

„Ohne SZ-Rechtsanwälte hätte ich die mir zugeschickte Abmahnung nicht so stressfrei und bequem gleich online prüfen lassen können. Auch die Auseinandersetzung mit der Abmahnkanzlei übernahmen SZ-Rechtsanwälte für mich.“

Patrick M. aus Dresden

Füllen Sie das Prüf-Formular bequem von zu Hause aus.

Unsere Kanzlei prüft die Ihnen zugesandte Abmahnung gern für Sie. Bitte übersenden Sie uns eine vollständige Kopien des Abmahnungsschreibens.

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Unsere Kanzlei stellt Ihnen ein Vollmachtsformular zur Verfügung, welches Sie bitte ausdrucken und unterschreiben. Die unterschriebene Vollmacht senden Sie uns bitte zurück – gern auch vorab als PDF-Datei per E-Mail.

Unsere Kanzlei prüft Ihren Fall.

Sofort und ohne unnötige Verzögerungen prüfen wir Ihren Fall.

Wir senden Ihnen schnellstmöglich einen Rat zu, der Ihnen Ihre rechtlichen Optionen aufzeigt.

Durch unsere elektronische Fallbearbeitung sorgen wir für eine zügige und effiziente Abwicklung Ihres Anliegens. Unser Ratschlag zeigt Ihnen Wege auf, ob und wie Sie die Abmahnung erfolgreich abwehren können.

SZ-Rechtsanwälte vertritt Sie deutschlandweit.

Unsere Kanzlei berät Sie bundesweit und vertritt Sie auch gern vor jedem Amts-, Land- und Oberlandesgericht. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir genau, was im konkreten Fall zu tun ist, um Ihren Fall schnell und erfolgreich zu bearbeiten.

Ihr persönlicher Ansprechpartner ist jederzeit für Sie erreichbar.

Eine Klage vor dem Gericht kostet Gerichts- und Anwaltskosten. Die gesetzlichen anwaltlichen Gebühren richten sich nach dem Streitwert. Die Höhe dieses Streitwerts bestimmt das Gericht am Ende des Prozesses. Vor Gericht muss der Verlierer i.d.R. der obsiegenden Partei auch die Kosten erstatten.

Falls zwischen den Parteien eine einvernehmliche Lösung durch einen Vergleich möglich ist, ist das u. a. deshalb vorteilhaft, weil Sie dann keinen langen Rechtsstreit mehr durch die Instanzen (verbunden mit weiteren Kosten) führen müssen.

Eine anwaltliche Vertretung ist in der Regel allein schon deswegen immer sinnvoll, um vor Gericht nicht der Abmahnseite allein gegenüber zu stehen. Sie müssen dann ja auch nicht allein bei Gericht erscheinen. Vor dem Landgericht besteht allerdings der sog. Anwaltszwang, d. h. Sie müssen sich dort anwaltlich vertreten lassen. Das Landgericht ist ab Streitwerten von über 5.000 € zuständig.

Die Dauer bis zum ersten gerichtlichen Termin vor Gericht kann einige Monate in Anspruch nehmen, da die Gerichtsbarkeit bundesweit stark beansprucht ist. Dennoch sollte man um sein Recht kämpfen.

Nein! Selbstverständlich kann man auch vor einem Gerichtsverfahren versuchen, eine gütliche außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite zu erreichen. Dies können wir gern im Rahmen einer persönlichen oder telefonischen Beratung mit Ihnen besprechen.

Wenn Sie über ein geringes Einkommen und Vermögen (derzeit nicht mehr als 5.000 EURO) verfügen, kann unsere Kanzlei Sie im Rahmen der sog. Prozesskostenhilfe vertreten. Dazu müssen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formularbogen „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ mit allen notwenigen kopierten Nachweisen bei uns oder direkt bei dem zuständigen Gericht einreichen. Das Gericht entscheidet dann über Ihren Prozesskostenhilfeantrag.

Vor einem Gerichtsverfahren können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht Ihrers Wohnortes die Beratungshilfe für eine Beratung beantragen. Legen Sie zum Termin einfach den Berechtigungsschein vor, den Ihnen das Amtsgericht auf Ihren Antrag hin bewilligt hat.